Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

CARSYNC GmbH

für den Kauf und Betrieb des Systems

Steuer. Spar. Stecker

(AGB CS-SSS)

Stand: Oktober 2018

 

 

 

 

1. Geltungsbereich dieser AGB und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
  2. a) Bestellungen des Produkts „Steuer. Spar. Stecker.“ der CARSYNC GmbH über den Online-Shop der CARSYNC GmbH oder über andere Online-Shops, in denen die CARSYNC GmbH als Verkäufer oder Anbieter auftritt,
  3. b) für die Nutzung des Produkts „Steuer. Spar. Stecker.“ und der in diesen AGB beschriebenen Dienstleistungen nach einer Bestellung gemäß lit. a oder nach Erwerb der Produkthardware auf andere als in lit. a genannte Weise,
  4. c) die Bestellung und Nutzung des Produkts „Steuer. Spar. Stecker.“ und der in diesen AGB beschriebenen Dienstleistungen für eine Testphase gemäß § 14 dieser AGB.
  5. Der Vertrag kommt zwischen der CARSYNC GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 28, 80807 München, Tel.: +49 89 452450-277, E-Mail: flottenmanagement@CARSYNC.de (im Folgenden „CARSYNC“) und dem Besteller des Produkts gemäß Abs. 1 lit. a bzw. lit. c bzw. dem Nutzer des Produkts gemäß Abs. 1 lit. b (im Folgenden „Kunde“) zustande.
  6. Wenn der Kunde den Vertrag nicht als Verbraucher schloss, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftig geschlossene Verträge zwischen CARSYNC und dem jeweils nicht als Verbraucher handelnden Kunden in der zum Zeitpunkt des Abschlusses der zukünftigen Verträge jeweils gültigen Fassung, ohne dass auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden muss.

2. Vertragsbestandteile und deren Änderung

  1. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern CARSYNC ihrer Geltung nicht ausdrücklich zustimmt. CARSYNC widerspricht der Geltung solcher nicht ausdrücklich vereinbarter Bedingungen des Kunden ausdrücklich und auch für die Zukunft.
  2. CARSYNC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, und wird den Kunden auf eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen durch Übersendung einer Neufassung in Textform, in der die Änderungen hervorgehoben sind, hinweisen. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Neufassung in Textform widerspricht oder die Änderung für den Kunden unzumutbar ist. Im Fall des rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen AGB unverändert fort; CARSYNC ist jedoch berechtigt, den Vertrag binnen einem Monat nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Im       Fall der Kündigung gilt die Rückgabepflicht aus § 11 Abs. 3 mit der Maßgabe, dass CARSYNC die Kosten der Rücksendung trägt.

3. Leistungsbeschreibung und Begriffsbestimmungen, Hinweise zur Anerkennung Fahrtenbuchs als ordnungsgemäß durch die Finanzbehörden

  1. Das Produkt „Steuer. Spar. Stecker.“ (im Folgenden „Produkt“) beinhaltet Komponenten und Dienstleistungen, die über von CARSYNC angebotene Hard- und Software, Zusatzsoftware für Smartphones und Tablets sowie das Internet Positionsdaten und Fahrtdaten übertragen und zur Weiterverarbeitung und Dokumentation zum Zwecke des Führens eines elektronischen Fahrtenbuchs darstellen bzw. visualisieren.
  2. Aufgrund der zahlreichen und kurzlebigen Innovationszyklen bleiben Änderungen von technischen Spezifikationen der Hardware und der Software vorbehalten. CARSYNC ist berechtigt, auch andere als die bestellten Produkte zu liefern, wenn die technische Spezifikation und die Funktionalität mindestens gleichwertig sind und dem Kunden keine Mehrkosten entstehen.
  3. Folgende Begriffe werden in diesen AGB mit einheitlicher Bedeutung verwendet:

Fahrzeug: Fahrzeug, mit dem der Kunde das Produkt nutzt.

Hardware: Die Hardware besteht aus einem Kunststoffgehäuse mit einem Steckanschluss zum Anschluss an den Diagnoseanschluss des Fahrzeugs (OBD2) sowie der im Kunststoffgehäuse befindlichen Elektronik (Platinen mit Speicher- und Steuermodulen, GPS-Empfänger, GSM-Modul und SIM-Karte).

Kunde: Vertragspartner der CARSYNC gemäß § 1 Abs. 2.

Software: Die Software besteht aus dem Frontend (einer Browseranwendung, einer App für die Betriebssysteme iOS und Android) sowie dem Backend (Serversoftware und Datenbank zum Empfang, Verarbeiten, Speichern und Visualisieren der Daten aus der Hardware.

Produkt: Gesamtheit von Hardware und Software (vertrieben unter der Marke „CARSYNC“ oder „Steuer. Spar. Stecker.“).

CARSYNC: CARSYNC GmbH.

  1. Elektronische Fahrtenbücher bzw. elektronische Fahrtenbuchprogramme werden von der Finanzverwaltung weder zertifiziert noch zugelassen. Eine derartige Zertifizierung/Zulassung könnte sich auch immer nur auf eine bestimmte Programmversion beziehen, weil bei einer Versionsänderung zertifizierungs-/zulassungsschädliche Änderungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Selbst wenn die technischen Voraussetzungen für die Führung eines ordnungsgemäßen elektronischen Fahrtenbuchs erfüllt werden, setzt die Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs als ordnungsgemäß auch voraus, dass die Hard- und Software ordnungsgemäß bedient werden und das Fahrtenbuch hinterher alle von der Rechtsprechung der Finanzgerichte und von der Finanzverwaltung geforderten Angaben enthält. Die Prüfung, ob ein elektronisches Fahrtenbuch als ordnungsgemäß anzuerkennen ist, kann deshalb immer nur für den jeweiligen Einzelfall erfolgen.

Unser Produkt erfüllt die technischen Voraussetzungen für die Anerkennung des Fahrtenbuchs durch die Finanzbehörden nach der derzeit gültigen Rechtsprechung. Der Kunde kann den Finanzbehörden unsere Konformitätserklärung und den Prüfbericht der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung stellen. Wir empfehlen dem Kunden zusätzlich, das Fahrtenbuch einen Monat lang zu führen und anschließend dem für ihm zuständigen Finanzamt zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen.

Die Anerkennung des Fahrtenbuchs setzt zudem voraus, dass der Kunde die Fahrtdaten in dem rechtlich erforderlichen Umfang vollständig und zutreffend einträgt.

4. Leistungspflichten von CARSYNC, Eigentum an der Hardware, Lizenz zur Software­nutzung

  1. CARSYNC stellt dem Kunden die für die Nutzung des Produkts erforderliche Hardware (§  3 Abs. 3) zur Verfügung, ohne ihm das Eigentum an der Hardware zu übertragen. Der Einbau der Hardware in das Fahrzeug erfolgt durch den Kunden auf eigene Verantwortung. Der Kunde hat sich vor dem Einbau der Hardware bei dem Verkäufer und Hersteller seines Fahrzeugs zu informieren, ob der Einbau der Hardware Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers oder eine Garantie des Herstellers des Fahrzeugs hat.
  2. Sollte die Hardware mit dem Fahrzeug nicht kompatibel sein (z. B. wegen fehlenden oder nicht zum Anschluss der Hardware passenden Diagnoseanschlusses in der Fahrzeugkabine oder wegen Verursachung elektronischer Fehlfunktionen des Fahrzeugs durch das Produkt, etwa das Aufleuchten von Warnleuchten), ist der Kunde verpflichtet, CARSYNC zunächst in Textform über die Inkompatibilität zu informieren und Hersteller, Typ, Modell und Baujahr des nicht kompatiblen Fahrzeugs zu benennen. Sollte die Hardware nachweislich kompatibel sein, wird CARSYNC den Kunden über die Kompatibilität informieren und ihm Einbauhinweise übersenden. Anderenfalls fordert CARSYNC den Kunden in Textform unter Angabe einer Rücksendeadresse zur Rücksendung der Hardware auf und wird ihm unverzüglich nach Eingang der Rücksendung eine Alternativhardware mit mindestens derselben Funktionalität zusenden, die der Kunde in einer von CARSYNC benannten Partnerwerkstatt einbauen lassen kann. Die Kosten der Rücksendung der Hardware und des Einbaus der Alternativhardware trägt der Kunde. Alternativ kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Zugang der Rücksendeaufforderung durch CARSYNC vom Vertrag zurücktreten.

   Der Kunde ist ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn auch die von CARSYNC benannte Partnerwerkstatt die Alternativhardware nicht ohne Beeinträchtigung der Funktionen des Produkts und des Fahrzeugs einbauen kann.

  1. CARSYNC räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares, auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Endbenutzeroberfläche der Software und an etwaig überlassenen Dokumentationen und andere Komponenten ein. Die Software kann über eine Browseranwendung über die Internetadresse https://portal.carsync.de/web oder über die App „Steuer. Spar. Stecker.“, die für die Betriebssysteme iOS und Android in den jeweiligen „App Stores“ heruntergeladen werden kann, genutzt werden. Die Nutzung der Software setzt eine bestehende (nicht von CARSYNC geschuldete) Internetverbindung des Kunden voraus und erfordert die Einrichtung eines individuellen Nutzerzugangs für den Kunden, der durch eine Kombination von Benutzernamen und Passwort gegen Zugriff durch Dritte gesichert ist. Der Kunde kann seinen Nutzerzugang auf der Browseranwendung oder in der App einrichten.
  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Übertragung oder Überlassung der serverseitigen Programmdateien sowie des Programmcodes zur lokalen Speicherung der Software. Ebenfalls erhält der Kunde keinen Zugriff auf die Systemebene des Servers („Root-Access“).
  3. CARSYNC ist berechtigt, die Software von Dritten auf zentralen Servern betreiben zu lassen, wenn die Dritten sich gegenüber CARSYNC zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich der persönlichen Daten der Nutzer einschließlich der Fahrtdaten verpflichtet haben.
  4. CARSYNC ist berechtigt, die Funktionen der Software und/oder der Hardware vorübergehend auszusetzen oder einschränken, solange und soweit dies für erforderliche Instandhaltungsarbeiten an der Hardware einschließlich dessen Firmware oder an der die Software betreibenden technischen Infrastruktur notwendig ist, insbesondere um unvorhergesehene Fehlfunktionen zu beheben oder Sicherheitslücken zu schließen. CARSYNC wird den Kunden über den Zeitpunkt und die voraussichtliche Dauer der Funktionseinschränkungen informieren, sobald und soweit dies möglich ist.

5. Verfügbarkeit der Dienstleistungen, Abhängigkeit von Diensten Dritter

  1. Die Verfügbarkeit und Funktion des Produkts „Steuer. Spar. Stecker.“ ist wesentlich von der Verfügbarkeit folgender Dienste Dritter abhängig, auf die CARSYNC keinen Einfluss hat:
  2. a) Die Funktion und Genauigkeit der Positionsbestimmung des Fahrzeugs ist von der Anzahl der GPS-Satelliten in Sichtweite des „Steuer. Spar. Steckers.“ abhängig.
  3. b) Die Übertragung der Fahrt- und Positionsdaten des Fahrzeugs zur datenverarbeitenden Speicherstelle ist von der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes abhängig.
  4. c) Die Möglichkeit und Geschwindigkeit des Abrufs und der Visualisierung der Daten durch den Kunden ist von der Funktionsfähigkeit des Internetzugangs des Kunden abhängig.
  5. CARSYNC weist darauf hin, dass die Funktionalität dieser Dienste insbesondere räumlichen und natürlichen Einschränkungen unterliegt. Die Mobilfunkübertragung setzt voraus, dass das Fahrzeug sich im Empfangs- und Sendebereich des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers befindet. Mobilfunk und GPS-Betrieb können durch atmosphärische Bedingungen sowie topographische Gegebenheiten oder Hindernisse (Brücken, Tunnel, Funkstationen, Gebäude usw.) beeinträchtigt werden. Die Nutzung des Internets kann durch zusätzliche Beeinträchtigungen (z. B. Netzüberlastung) eingeschränkt sein.
  6. Für die Funktionsfähigkeit der in Abs. 1 genannten Dienste übernimmt CARSYNC keine Gewähr. Für etwaige Ausfälle oder Fehler des Systems, die auf die Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktionen dieser Dienste zurückzuführen sind haftet CARSYNC nur, wenn CARSYNC diese zu vertreten hat.

6. Allgemeine Pflichten des Kunden während der Vertragslaufzeit

  1. Der Kunde wird CARSYNC jede Änderung seines Namens, seiner Rechtsform, seiner Rechnungsanschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich mitteilen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Updates und Einstellungen der Firmware auf der Hardware durch CARSYNC, die zum vertragsgemäßen Betrieb des Produkts erforderlich sind, zuzulassen.
  3. Der Kunde unterlässt es, das Kunststoffgehäuse der Hardware zu öffnen oder die auf der Hardware installierte Firmware zu ändern. Der Kunde unterlässt es insbesondere, die Bestandteile der Hardware zu verändern oder für andere als nach dem Vertrag vorausgesetzte Zwecke zu verwenden. Instandhaltungsarbeiten dürfen ausschließlich durch CARSYNC oder von CARSYNC benannte Dritte durchgeführt werden.
  4. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zum Benutzerkonto der Software für Dritte unzugänglich aufzubewahren oder zu speichern und Dritten gegenüber geheim zu halten.
  5. Stellt der Kunde Missbrauch oder den Verlust der Hardware oder seiner Softwarezugangsdaten fest, ist er verpflichtet, den Missbrauch oder Verlust unverzüglich bei CARSYNC anzuzeigen, damit CARSYNC weiteren Missbrauch bzw. unberechtigte Nutzung mit geeigneten Mitteln unterbinden kann. CARSYNC ist berechtigt, vom Kunden Ersatz des damit verbundenen Aufwands zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat den Verlust oder Missbrauch nicht zu vertreten.
  6. Der Kunde unterlässt es, die Software zu kopieren, zu verändern oder anderweitig als über den Arbeitsspeicher bzw. Cache seines Browsers oder als App auf seinem iOS- oder Android-Gerät zu speichern oder einzusetzen. Der Kunde unterlässt es insbesondere, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
  7. Hat der Kunde den Vertrag nicht als Verbraucher geschlossen, verwirkt für jede Zuwiderhandlung gegen Absatz 3 oder Absatz 6 eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00. Bei andauernden Zuwiderhandlungen ist die Vertragsstrafe für jeden Monat neu verwirkt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn der Kunde den Verstoß nicht zu vertreten hat.

7. Zahlungsbedingungen, Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschrift

  1. CARSYNC wird die vereinbarten Entgelte jährlich im Voraus abrechnen. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch gestellt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen in PDF-Form per E-Mail zu erhalten.
  2. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang beim Kunden fällig.
  3. Zahlungen erfolgen in jedem Fall bargeldlos und, sofern kein anderes Zahlungssystem vereinbart ist, durch Lastschrifteinzug. Für den Fall der Zahlung durch Lastschrifteinzug ist der Kunde verpflichtet, CARSYNC das erforderliche SEPA-Mandat zu erteilen.
  4. CARSYNC ist berechtigt, den Benutzerzugang des Kunden zur Software und die SIM-Karte zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt komplett oder teilweise länger als 30 Tage in Zahlungsverzug ist oder die Lastschrift für fällige Entgelte aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder zurückbelastet wird. Die Sperrung des Zugangs entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperrung abgefallenen Entgelte sowie der vollen Grundgebühr für den Vertragsmonat, in dem die Sperrung erfolgt. Für den durch die Sperrung und eine nach nachträglichem Zahlungseingang erfolgende Entsperrung werden dem Kunden jeweils EUR 10,00 einschließlich Umsatzsteuer berechnet.
  5. Bei Rückbuchung wegen fehlender Deckung oder unberechtigter Rückgabe der Lastschrift durch den Kunden erstattet der Kunde CARSYNC die CARSYNC durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten. Die Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unverzüglich durch Überweisung nachzuholen.
  6. CARSYNC ist berechtigt, die Bonität des Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden holt CARSYNC die Auskunft einer Wirtschafsauskunftei oder Kreditversicherungsgesellschaft ein.

8. Preise und Preisänderungen

  1. Wenn der Kunde den Vertrag nicht als Verbraucher geschlossen hat, ist CARSYNC berechtigt, die vereinbarten Entgelte zu ändern, wenn und soweit sich nach Abschluss des Vertrags oder einer vorangegangenen Entgeltanpassung die Kosten ändern, die CARSYNC zur Erbringung der dem Kunden geschuldeten Leistungen aufwenden muss, z. B. aufgrund von Tarifabschlüssen der eigenen Mitarbeiter oder Preisänderungen der von CARSYNC von Dritten zu beziehenden Dienst- und Werkleistungen, insb. Kosten für den Betrieb der Software und der Mobilfunkverbindung. Die Entgeltänderung wird dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus in Textform angekündigt. Die der Entgeltänderung zugrundeliegenden Kostenänderungen werden dem Kunden auf Verlangen mitgeteilt. Die Preisanpassung darf frühestens sechs Monate nach Vertragsschluss und frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Preisanpassung wirksam werden.
  2. Erhöhen sich die Entgelte um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Entgeltänderung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgeltänderung zu kündigen. Die Kosten für die Rücksendung der Hardware trägt in diesem Fall CARSYNC.

9. Einsichtsrecht der Finanzbehörden, Kostenerstattung des Kunden

  1. CARSYNC kann nach § 147 Abs. 6 AO verpflichtet sein, den für den Kunden zuständigen Finanzbehörden Leserechte für dessen fahrtbezogene Daten zu gewähren, dem Finanzamt die fahrtbezogenen Daten nach Vorgaben des Finanzamts maschinell auszuwerten oder dem Finanzamt die fahrtbezogenen Daten auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger zur Auswertung zu überlassen.
  2. Der Kunde erstattet CARSYNC die CARSYNC durch die Erfüllung der Pflichten gegenüber den Finanzbehörden nach Absatz 1 entstandenen Kosten auf Nachweis.

10. Haftung von CARSYNC für Mängel und Schäden

  1. CARSYNC haftet für Mängel an dem Produkt nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachstehenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt.
  2. Hat der Kunde den Vertrag nicht als Verbraucher geschlossen, gelten die Pflichten und Rechtsfolgen des § 377 HGB auch im Verhältnis zwischen dem Kunden und CARSYNC und auch bei der Rückgabe der Hardware an den Kunden nach Durchführung einer Mangelbeseitigung.
  3. CARSYNC gewährleistet nicht, dass das Mobilfunknetz und die GPS-Satellitenortung in der Zukunft die bei Vertragsschluss vereinbarten Funktionen des Produkts unterstützen.
  4. Auf Schadensersatz haftet CARSYNC nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CARSYNC jedoch
  5. a) unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  6. b) für Sach- oder Vermögensschäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, z. B. Übergabe der Hardware, Ermöglichung der vertragsgemäßen Nutzung der Software) der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden,
  7. c) bei Verlust von Daten für den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Daten in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat oder CARSYNC ausdrücklich zur Speicherung über den vereinbarten Zeitraum in schriftlicher Form ermächtigt hat.

Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit CARSYNC einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder sonstigen Leistung übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Wenn der Kunde den Vertrag nicht als Verbraucher schließt, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden ein Jahr.

11. Laufzeit des Vertrags, Kündigung, Abwicklung des Vertrages nach Beendigung des Vertragsverhältnisses

  1. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 12 Monate und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht einer der Vertragspartner der Verlängerung des Vertrags spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein CARSYNC zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn
  3. a) der Kunde oder zulässigerweise ein Gläubiger des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder eines vergleichbaren Verfahrens beantragt, ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
  4. b) der Kunde seine Liquidation einleitet,
  5. c) der Kunde mehrfach oder wiederholt gegen Vertragspflichten verstoßen hat,
  6. d) der Kunde sich trotz Ablaufs einer nach Verzugseintritt gesetzten angemessenen Nachfrist mit der Zahlung des Entgelts mindestens 60 Tage in Verzug befindet,
  7. Mit Beendigung des Vertrags ist der Kunde zum unverzüglichen Ausbau und zur unverzüglichen Rücksendung der Hardware auf seine Kosten verpflichtet. Für Schäden und Verschlechterungen an der Hardware, die nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, hat der Kunde CARSYNC Ersatz zu leisten, es sei denn, der Kunde hat die Schäden oder die Verschlechterung nicht zu vertreten. Die vorstehenden Regelungen des Absatz 3 gelten nicht, wenn der Kunde Eigentümer der Hardware geworden ist.

12. Verbraucherwiderrufsrecht

Haben Sie (der Kunde) den Vertrag als Verbraucher geschlossen, steht Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht mit folgenden Bedingungen und Rechtsfolgen zu:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CARSYNC GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 28, 80807 München, Tel.: +49 89 452450-276, Fax: +49 89 452450-299, E-Mail: support@carsync.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsformular

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden)

An CARSYNC GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 28, 80807 München

E-Mail: support@carsync.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________

Datum: __________________

(*) Unzutreffendes streichen.

13. Freiwilliges Rückgaberecht

  1. CARSYNC gewährt dem Kunden, auch wenn er den Vertrag nicht als Verbraucher geschlossen hat, zusätzlich ein Rückgaberecht nach den Bedingungen und mit den Rechtsfolgen des in § 12 beschriebenen Verbraucherwiderrufsrechts, jedoch mit folgenden Abweichungen:
  2. a) Die Rückgaberechtsfrist beträgt 100 Tage ab Vertragsschluss.
  3. b) Das Rückgaberecht kann nur durch Erklärung in Textform an CARSYNC ausgeübt werden. Die Rückgaberechtsfrist ist nur bei rechtzeitigem Zugang der Erklärung bei CARSYNC gewahrt.
  4. c) Das Rückgaberecht besteht nicht, wenn der Kunde mit CARSYNC bereits einen anderen Vertrag über das Produkt geschlossen und innerhalb der letzten vier Monate vor Ausübung des Rückgaberechts aus dem hiesigen Vertrag sein Rückgaberecht wirksam ausgeübt hat.
  5. Das Verbraucherwiderrufsrecht (§ 12) bleibt unberührt.

14. 30-tägige Testphase

  1. Wenn CARSYNC mit dem Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich eine 30-tägige Testphase vereinbart oder dem Kunden das Produkt ohne dessen vorherige Bestellung für eine 30-tägige Testphase zugesandt und der Kunde den Vertrag durch Nutzung des Produkts geschlossen hat, gelten zusätzlich zu den übrigen Bedingungen dieser AGB die folgenden Vereinbarungen der Absätze 2 bis 6.
  2. Während der Testphase schuldet der Kunde kein Entgelt.
  3. Die Testphase endet 30 Tage nach Zugang der Hardware beim Kunden.
  4. Während der Testphase stehen dem Nutzer (nach Einbau der Hardware und Einrichtung des Benutzerkontos) alle Funktionen des Produkts zur Verfügung.
  5. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Ablauf der Testphase jederzeit kündigen. Im Fall der rechtzeitigen Kündigung wird CARSYNC die vertraglichen Leistungen bis zum Ablauf der Testphase weiter erbringen und nach deren Ablauf den Benutzerzugang deaktivieren. Der Kunde hat die Hardware nach Ablauf der Testphase unverzüglich an CARSYNC zurückzusenden. Für Schäden und Verschlechterungen an der Hardware, die nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, hat der Kunde CARSYNC Ersatz zu leisten, es sei denn, der Kunde hat die Schäden oder die Verschlechterung nicht zu vertreten.
  6. Kündigt der Kunde den Vertrag bis zum Ablauf der Testphase nicht, beginnt die reguläre Vertragslaufzeit (§ 11 Abs. 1) und die Entgeltzahlungspflicht des Kunden an dem auf den Ablauf der Testphase folgenden Kalendertag.

15. Datenschutz

  1. Damit CARSYNC die vielfältigen Leistungen kundenorientiert und sachgerecht erbringen kann, müssen die Daten des Kunden sowie die Positions- und Fahrtdaten des Fahrzeugs erhoben und verwendet werden. CARSYNC hält die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz ein.
  2. CARSYNC darf kunden- und personenbezogene Daten über Inanspruchnahme von Dienstleitungen erheben, verarbeiten und auswerten, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen zu ermöglichen oder um die vereinbarten Entgelte abzurechnen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass CARSYNC nur zur Durchführung der Dienstleistungen notwendige, benötigte Daten Kooperationspartnern für die Abwicklung der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Hierzu zählen insbesondere verbundene Unternehmen und Dienstleister für Datenkommunikation und IT-Support.
  3. CARSYNC stellt sicher, dass sämtliche kundenbezogenen Daten vor dem unberechtigten Zugriff oder Einblick durch Dritte geschützt werden. Sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner sind durch Geheimhaltungsvereinbarungen verpflichtet, keinerlei kundenbezogene Daten an Dritte zu kommunizieren.
  4. Der Kunde belehrt andere Nutzer des Fahrzeugs über die Erhebung, Speicherung und Nutzung ihrer fahrtbezogenen Daten durch CARSYNC in dem in diesem Paragraphen beschrieben Umfang.
  5. Weitere Angaben zur Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten sind auf der Homepage von CARSYNC (http://www.carsync.de) abrufbar.

16. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

  1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  2. Die Abtretung oder rechtsgeschäftliche Verpfändung von Ansprüchen des Kunden gegen CARSYNC ist nur mit Zustimmung der CARSYNC zulässig.

17. Verbraucherschlichtung

CARSYNC ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle gesetzlichen und vertraglichen unmittelbaren oder mittelbaren Ansprüche ist der Geschäftssitz von CARSYNC.

19 Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit nicht gesetzlich ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist oder der Kunde den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für das Mahnverfahren.
  3. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Erklärungen an oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit nicht vertraglich oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformabrede.
  4. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder der übrigen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder sollte der Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB in seiner Gesamtheit eine Lücke enthalten, wird die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Soweit die Unwirksamkeit der Vertragsbestimmung nicht auf gesetzliche Regelungen zurückgeht, die dem Schutz eines Vertragspartners dienen, wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt und eine fehlende so eingefügt, dass dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragspartner und dem Sinn des Vertrags weitestgehend entsprochen wird.

 

Ende der AGB CS-SSS